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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Beratungs- und Umsetzungsleistungen an Unternehmen.
Stand November 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Gipfelflug Consulting Inh. Tobias Wewer, Königsberger Allee 113b, 47058 Duisburg. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und können innerhalb von 30 Tagen angenommen werden, soweit das Angebot keine andere Frist nennt. Der Kunde kann schriftlich, per E-Mail, durch Online-Annahme über den Angebotslink oder elektronische Signatur annehmen. Bei einem freibleibenden Angebot entsteht der Vertrag mit unserer Bestätigung in Textform oder dem vereinbarten Beginn der Leistung. Leistungsumfang, Vergütung und besondere Vereinbarungen ergeben sich aus dem Angebot.

§ 3 Leistungen

Wir erbringen Beratungs- und Umsetzungsleistungen als Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere garantieren wir keine Umsatz-, Gewinn- oder Effizienzsteigerungen. Ausdrücklich als Werkleistungen vereinbarte Leistungen richten sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Regeln.

Wir arbeiten überwiegend remote per Video und geteiltem Bildschirm. Vor-Ort-Termine erfolgen nach Absprache. Wir dürfen geeignete Subunternehmer und KI-Werkzeuge einsetzen; unsere vertraglichen Pflichten, Vertraulichkeit und Datenschutz bleiben davon unberührt.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, rechtmäßig nutzbare Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereit, benennt einen Ansprechpartner und trifft notwendige Entscheidungen. Er sorgt vor Änderungen an seinen Systemen für geeignete Datensicherungen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen. Zusätzlichen Aufwand stimmen wir vorab mit dem Kunden ab.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis oder die dort vereinbarte Abrechnung nach Aufwand, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen können im Angebot vereinbart werden. Reisekosten werden nur nach vorheriger Absprache berechnet. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

§ 6 Termine und Absagen

Vereinbarte Gesprächstermine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage kann für kostenpflichtige Termine ein ausdrücklich vereinbartes, angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Nutzung der Zeit werden berücksichtigt; der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kostenfreie Erstgespräche bleiben kostenfrei. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erhaltene oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegende Informationen. Eingesetzte Personen werden entsprechend verpflichtet.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen wir vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde stellt sicher, dass er die bereitgestellten Daten rechtmäßig nutzen und weitergeben darf.

§ 9 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den vereinbarten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbegrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Vorbestehende Vorlagen, Know-how und Werkzeuge verbleiben bei uns; ihre Nutzung im Rahmen des Arbeitsergebnisses wird vom vereinbarten Nutzungsrecht erfasst. Weitergehende Rechte bedürfen einer Vereinbarung. Für Drittsoftware gelten deren Lizenzbedingungen; erforderliche Lizenzen beschafft der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Ausfälle eigenständiger Drittanbieter-Tools außerhalb unseres Verantwortungsbereichs übernehmen wir keine Einstandspflicht. Unsere Haftung für eigenes Verschulden und für Erfüllungsgehilfen richtet sich weiterhin nach den vorstehenden Regeln. Bei Datenverlust werden die Datensicherungspflichten des Kunden und ein etwaiges Mitverschulden nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt; eine pauschale Freistellung von eigener Haftung ist damit nicht verbunden.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Leistungszeitraum ergeben sich aus dem Angebot. Dauermandate können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu vergüten.

§ 12 Referenznennung

Wir nennen den Kunden oder verwenden seinen Namen, sein Logo oder Projektergebnisse als Referenz nur mit seiner vorherigen Zustimmung. Inhalt und Umfang stimmen wir gemeinsam ab.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Duisburg Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für andere Kunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen sollen in Textform festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.